Wenn Sie im Internet eine geschäftliche Webseite betreiben, muss diese ein Impressum haben. Dazu verpflichtet Sie das Teledienstgesetz (TDG) im Interesse des Verbraucherschutzes. Das Impressum muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Auf der sicheren Seite sind Sie dabei auf jeden Fall, wenn Sie auf jeder Unterseite Ihrer Webseite einen Link zum Impressum setzen. Falls Sie diese Pflicht verletzen, drohen Ihnen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und ein Bußgeld von bis zu 50 000 EUR – es lohnt sich also, auf ein korrektes Impressum im Internet zu achten!
Folgende Angaben muss das Impressum Ihrer Webseite enthalten:
Von einigen Berufsgruppen (zum Beispiel Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Ärzten), zu denen der Zugang gesetzlich geregelt ist, verlangt das TDG darüber hinaus weitere Angaben für ihr Webseiten-Impressum:
Oft müssen Sie als Betreiber einer Website im Internet nicht nur die Impressumspflicht, sondern auch noch weitere Informationspflichten beachten, die sich aus anderen Gesetzen ergeben. Informieren Sie sich daher gründlich, wenn Sie Ihr Impressum zusammenstellen, damit Sie keine Angaben übersehen.
(Stand: April 2005)
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